
DIaLOGIKa bietet mit seinem System InfBrok90 eine schlüsselfertige Lösung für Verpflichtete nach § 112 Telekommunikationsgesetz (TKG) an, die Telekommunikationsanbieter in die Lage versetzt, Anfragen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) im Rahmen des „Automatisierten Auskunftsverfahrens“ für Anfragen der Sicherheitsbehörden und anderer berechtigter Stellen nach Bestandsdaten (Inhaberfeststellung) zu bedienen. Zu dieser Auskunft verpflichtet sind alle TK-Dienstleister, die Rufnummern an Kunden vergeben, d. h. Mobilfunk- und Festnetzbetreiber, aber auch z. B. Service-Nummern-Betreiber oder Mobilfunk-Service-Provider.
InfBrok90 ist modular aufgebaut, d. h Sie erwerben nur die Optionen, die Sie auch benötigen. Folgende Zusatzoptionen sind zur Zeit erhältlich:
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Anne Dierstein
Bereichsleiterin Behördenauskunft
E-Mail: anne.dierstein@dialogika.de
Telefon: +49 (6897) 935-198
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Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Verauskunftung gemäß § 112 TKG.