Berechtigte-Newsletter 02/2016

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Eines für alles – InfReq90 jetzt in InfReq100 integriert

Bisher gab es mit InfReq90 und InfReq100 zwei Produkte von DIaLOGIKa für die verschiedenen Auskunftsverfahren der Behörden gegenüber den Telekommunikationsdienstleistern. Beide Produkte wurden nun in InfReq100 zusammengefasst und dabei die Funktionalität nochmals erweitert. Kunden, die bisher ausschließlich InfReq90 einsetzen, erhalten im Rahmen des Pflegevertrags ein kostenloses Upgrade auf InfReq100 und können dann die erweiterten Funktionen nutzen, z. B. die Verpflichtetenverwaltung, erweiterte Strukturierungsebenen für die Zusammenfassung von Anfragen, das Rollen- und Arbeitsgruppenkonzept für die Benutzer, die Trennung zwischen Protokoll und Statistik. Insgesamt sind mit dem Upgrade über 20 neue Funktionen verfügbar.

Außerdem kann die Lösung um alle anderen Module von InfReq100 erweitert werden, so z. B. um die Komponente für § 113 TKG (manuelles Auskunftsersuchen, s. Mitteilung Nr. 5 weiter unten).

SBS / Anbindung an BNetzA über SINA

Im Amtsblatt Nr. 22/2015 hat die Bundesnetzagentur die neue SBS 1.0 veröffentlicht, die am 25.11.2015 in Kraft trat. Sie löst die bisherige Schnittstellenbeschreibung SARS 2.0 für das Automatisierte Auskunftsverfahren nach § 112 TKG ab und legt nicht nur ein neues Software-Protokoll fest (webbasiert statt EuroFileTransfer), sondern auch mit der SINA-Box eine neue Authentisierungs- und Verschlüsselungshardware, die das bisherige AVG ablöst. Als Transportmedium dient nun nicht mehr ISDN, sondern das Internet mit den Vorzügen, dass die Übertragung wesentlich schneller erfolgt und dass keine Telefongebühren mehr anfallen.

InfReq100 (vgl. auch vorhergehende Meldung wegen kostenlosem Upgrade von InfReq90 auf InfReq100) unterstützt das neue Protokoll in vollem Umfang.

Neue TR TKUEV 6.3

Am 20.08.2015 fand bei der BNetzA die Anhörung zur neuen TR TKUEV 6.3 statt. Bzgl. der Bestandsdatenanfragen nach ETSI (TS 102 657) wurden neue Regelungen zur Verwendung des Freitextfeldes und zur expliziten Angabe der zurückzuliefernden Informationen festgelegt. Außerdem wurde geklärt, dass die im Gesetz geforderte Schriftform zur Legitimierung der Bestandsdatenabfrage dann erfüllt ist, wenn u. a. der Autor erkennbar ist. Dazu werden neue Felder im XML-Austauschformat eingeführt. Die neue TR tritt voraussichtlich noch im 1. Quartal 2016 in Kraft. Für die Umsetzung haben Telekommunikationsdienstleister, die bereits über ein von der BNetzA abgenommenes System verfügen, drei Jahre Zeit, diejenigen, die über kein solches System verfügen, ein Jahr.

Erstes Treffen zur Vorratsdatenspeicherung

Am 15.09.2015 trafen sich bei der BNetzA Vertreter der Telekommunikationsbranche, der Hersteller, des BSIs und Datenschützer, um über die Konsequenzen aus den Anforderungen des mittlerweile verabschiedeten Gesetzesentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung zu beraten. Dabei wurden verschiedene Aspekte der Verschlüsselung und des Vier-Augen-Prinzips diskutiert. Nach dem zwischenzeitlichen Inkrafttreten (am 18.12.2015) hat die BNetzA ein Jahr Zeit, einen konkreten Anforderungskatalog zu erstellen, der dann innerhalb eines weiteren halben Jahres von den Verpflichteten umgesetzt werden muss.

Die zur Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Softwareänderungen, z. B. Auswahl der unterschiedlichen Eingriffsnormen aus § 100g Abs. 1 bis Abs. 3 StPO, Erweiterung und Aktualisierung der JVEG-Leistungskennziffern etc., erhalten InfReq100-Kunden kostenlos im Rahmen des Pflegevertrages.

Bestandsdatenauskunft nach § 113 TKG über ETSI-Schnittstelle

Am 15.09.2015 trafen sich bei der BNetzA Vertreter der Telekommunikationsbranche, der Hersteller, des BSIs und Datenschützer, um über die Konsequenzen aus den Anforderungen des mittlerweile verabschiedeten Gesetzesentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung zu beraten. Dabei wurden verschiedene Aspekte der Verschlüsselung und des Vier-Augen-Prinzips diskutiert. Nach dem zwischenzeitlichen Inkrafttreten (am 18.12.2015) hat die BNetzA ein Jahr Zeit, einen konkreten Anforderungskatalog zu erstellen, der dann innerhalb eines weiteren halben Jahres von den Verpflichteten umgesetzt werden muss.

Da mittlerweile immer mehr Verpflichtete der Auflage nachkommen, Bestandsdatenauskünfte nach § 113 TKG auch über die ETSI-Schnittstelle anzubieten (dazu verpflichtet sind alle Unternehmen mit mindestens 100.000 Kunden) ergibt sich auch für die Berechtigen die Notwendigkeit, die entsprechende elektronische Schnittstelle (gemäß TR TKÜV 6.2 bzw. 6.3, vgl. Meldung Nr. 3) in ihren Systemen zu realisieren. Eine besonders komfortable Lösung bietet hier InfReq100 an, bei dem über eine einheitliche Benutzeroberfläche für alle drei Schnittstellenarten (ETSI, O2-ESB und Fax) Anfragen gestellt und die Antworten der Verpflichteten angezeigt werden können.

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