Carrier-Newsletter 02/2018

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Verkehrsdaten gemäß neuer TR TKÜV 7.0

Die aktuelle Technische Richtlinie TR TKUEV 7.0, die bis zum 14.06.2018 umgesetzt werden muss, sieht für Telekommunikationsanbieter mit mehr als 100.000 Kunden vor, dass sie die Verkehrsdatenabfragen der ermittelnden Behörden über die ETSI-ESB-Schnittstelle entgegennehmen und beantworten müssen. Die Schnittstelle basiert auf dem Austausch von XML-Dokumenten per HTTP in einem von der BNetzA verwalteten VPN-Netz.

Die Anwendung InfBrok100, die von DIaLOGIKa zur integrierten Bearbeitung von Behördenabfragen entwickelt und mittlerweile bei vielen großen und mittleren Telekommunikationsanbieter zum Einsatz gebracht wurde, unterstützt diese und weitere Schnittstellen und alle gemäß TR TKÜV damit verbundenen Anforderungen (einschließlich TKÜ und Standortermittlung im Mobilfunk). Die Anbindung an die Systeme, die die Verkehrs- und Bestandsdaten zur Verfügung stellen, ist dabei komplett flexibel gehalten und bietet verschiedene Varianten, die wir Ihnen gerne näher erläutern. Kunden, die bereits InfBrok100 für die Beauskunftung von Bestandsdaten erworben haben, müssen auch lediglich einen Options-Upgrade erwerben.

Neue Technische Richtlinie für das Automatisierte Auskunftsverfahren (§ 112 TKG)

Nachdem die mit den §§ 111 und 112 TKG verbundene Verordnung KDAV zum 21.06.2017 in Kraft getreten ist, hat die BNetzA am 20.12.2017 auch die zugehörige Technische Richtlinie (TR AAV) veröffentlicht. Sie stellt die Nachfolgespezifikation für SARS/SARV bzw. SBS/SBV dar und setzt die seit 2004 erfolgten Änderungen am TKG um. Während sich für die ersuchenden Stellen („Berechtigte“) an der elektronischen Schnittstelle zur BNetzA nur überschaubar viel ändert, benötigen die „Verpflichteten Unternehmen“ neben neuen Prozessen für die Bereitstellung zusätzlicher Datenarten (u. a. Geburtsdatum, Anschlussdaten und „andere Kennungen“) vor allem eine komplett andere Software.

DIaLOGIKa-Kunden sind diesbezüglich auf der sicheren Seite: Im Rahmen des Pflegevertrages erhalten Sie kostenfrei die angepasste Software, die dann u. a. auch die Suche mit Platzhalter bzw. gemäß Kölner Phonetik und die Historisierung der Daten (für Anfragen zu zurückliegenden Zeiträumen) autonom und spezifikationskonform umsetzt.

Kunden, die neben InfBrok90 für die Beauskunftung von Bestandsdaten (BDA) InfBrok100 einsetzen, können für diesen Vorgang (BDA) die in InfBrok90 (für § 112 TKG) gespeicherten Daten als Basis verwenden.

Umgekehrt kann auch InfBrok90 seine Daten über eine standardisierte Schnittstelle aus dem Datenbestand von InfPort43 übernehmen, das seine Daten mit denen der anderen operativen Systeme des Carriers synchronisiert. Somit werden individuelle Synchronisationsprozesse (und erst recht manuelle Mehrfacheingaben) vermieden.

Neue Module in InfPort43

Ab sofort stehen in InfPort43 zwei neue Module zur Verfügung: der MTService und der APService. Der MTService (MainTenance) bietet die Möglichkeit, automatisiert Systemparameter abzufragen und zu überwachen. So können, auf einfache Weise, der verfügbare Platz im Tablespace der Datenbank, die Ressourcen des Webservers (Sessions, Threads, Memory) oder die Ablaufdaten von Zertifikaten im Keystore abgefragt und die Werte in InfPort43-Tabellen abgelegt werden. Durch das Setzen von Grenzwerten und der Alarmierung bei Über-/Unterschreitung der Grenzwerte können so Ressourcenengpässe frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Der MTService ist Teil des Monitoring-Paketes.

Der APService (Automatisierte Prozesse) bietet die Möglichkeit, unterschiedliche Verfahren, die keine direkte Interaktion haben, miteinander zu verknüpfen oder (neue) Automatisierungen innerhalb eines Verfahrens zu definieren. In beiden Fällen muss das Verfahren selbst nicht angefasst werden, der APService legt sich als Steuerungsschicht über die bestehenden Verfahren. So kann z. B. bei Kündigung oder Weiterportierung einer Rufnummer automatisch ein zugehöriger Telefonbucheintrag gelöscht werden. Oder es kann beim Eintreffen einer WBCI-Portierungsanfrage eine Recherche im Bestand durchgeführt und bei negativem Ergebnis automatisch eine Ablehnung erzeugt werden. Neben diesen „einfachen“ Aktionen können aber auch komplexe Prozesse gestaltet werden, die neben den InfPort43-internen Abläufen auch noch eine Kommunikation mit kundeneigenen Systemen mit einbeziehen.

20 Jahre Telekommunikationsgesetz

Zum 01.01.1998 trat das Telekommunikationsgesetz (TKG), wie wir es heute kennen, in Kraft. Es wurde notwendig, um den Wettbewerb der alternativen Telekommunikationsdienstleister untereinander und mit dem bisherigen Monopolisten, der Deutschen Telekom, zu regeln. Mit dem TKG wurde insbesondere das Automatisierte Auskunftsverfahren, das heute im § 112 geregelt ist, begründet. Damals war es noch der § 90 und erst mit der Novelle von 2004 bekam es die heutige Nummer. Mit der damaligen Novelle wurden auch Änderungen am Verfahren eingeführt, die im abgelaufenen Jahr 2017 mit der KDAV (Kundendatenauskunftsverordnung) und der TR AAV (s. o.) technisch umgesetzt wurden.

Von Anfang an dabei, begleitet DIaLOGIKa ihre Kunden seit 20 Jahren bei der Umsetzung des Automatisierten Auskunftsverfahrens (und anderer Regelungen aus dem TKG), und das sowohl auf Seiten der Berechtigten wie der Verpflichteten und auch der Bundesnetzagentur, die damals, aus dem BAPT (Bundesamt für Post und Telekommunikation) hervorgehend, gerade unter dem Namen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) neu gegründet wurde. Ganz herzlich gratulieren wir hiermit zum runden Geburtstag und verbinden dies mit einem Dank an alle unsere Kunden, die uns jetzt schon so lange die Treue gehalten haben. Dies wollen wir umgekehrt unsererseits auch (mindestens) in den nächsten 20 Jahren so halten.

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Über uns

DIaLOGIKa GmbH realisiert Softwarelösungen nach Maß für nationale und internationale Kunden. Der Fokus unserer Arbeit liegt auf den Innovationsfeldern Telekommunikation, Auskunftsverfahren, Document Life Cycle, Digital Security, Embedded Systems, Green Mobility und Safeguards.

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