InfBrok-Newsletter 01/2026
Die EU Kommission hat beim letzten Meeting der E-Evidence-Expert-Group mitgeteilt, dass sie im Februar 2026 eine Version der Referenzimplementierung zur Umsetzung von E-Evidence an die Zentralbehörden der Mitgliedsstaaten zur Verfügung stellen wird.
In Deutschland übernimmt die EKE (Koordinierungsstelle für E-Evidence in Deutschland) die Koordination und das Rechenzentrum des nordrhein-westfälischen Justizministerium den Betrieb von E-Evidence.
Die Referenzimplementierung stellt eine WebGUI und eine API-Anbindung gemäß der ETSI TS 194 144 über client-zertifiziertes https zur Verfügung. Ab Februar können sich die Provider über eine zentrale Anbindung registrieren. Diese Registrierung wird vom Bundesamt für Justiz geprüft - danach werden die Zugangsdaten an die Antragsteller verschickt.
Die Testphase ist bis Mai geplant, die Inbetriebnahme für den 18.08.2026.
Dialogika wird rechtzeitig eine Version von InfBrok100 zur Verfügung stellen, mit der die API-Anbindung getestet werden kann.
Außerdem arbeitet das InfBrok100-Team daran, die für E-Evidence erforderliche Datensicherung (auch Quickfreeze oder Preservation genannt) mit InfBrok100 zu implementieren.
Die folgende Abbildung verdeutlicht, dass Dialogika eine Lösung zur Verfügung stellt, die genau die erforderlichen Daten speichert und keine Änderungen an den bisherigen datenliefernden Systemen erforderlich macht.


Diese Lösung kann auch für die im kurz vor Weihnachten veröffentlichten Referentenentwurf zur deutschen beschriebene Sicherungsanordnung verwendet werden. Auch für die in dem Referentenentwurf beschriebene Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen wird Dialogika eine Lösung anbieten.
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