InfBrok-Newsletter 06/2026

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In der KW 22 gab es im Bundesrat eine Anhörung zum Kabinettsentwurf bzgl. der IP-Adressspeicherung für drei Monate und Sicherungsanordnungen („Quickfreeze“). Es wird damit gerechnet, dass die dafür erforderlichen Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) noch vor der Sommerpause vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Für die IP-Adressspeicherung ist eine Umsetzungsfrist von sechs Monaten vorgesehen. Sicherungsanordnungen müssen mit Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt werden. Die technische Richtlinie dazu (TR TKÜV 9.0) wurde bereits angepasst. Die Anhörung dazu bei der BNetzA fand am 26.05.2026 statt. An dem Anpassungsprozess der TR war Dialogika direkt beteiligt.

Dialogika wird die InfBrok100-Module zur Umsetzung der neuen Anforderungen bereitstellen.

Bitte melden Sie sich mit Fragen oder Anmerkungen jederzeit bei uns per Mail an infbrok100@dialogika.de oder direkt bei Anne Dierstein (anne.dierstein@dialogika.de), Bereichsleiterin TKG-Compliance, bzw. Michael Puhl (michael.puhl@dialogika.de), stellvertretender Bereichsleiter TKG-Compliance.


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