InfBrok-Newsletter 08/2025
Am 28. Juli 2025 wurde der Implementing Act zur E-Evidence-Verordnung (Verordnung - 2023/1543 - EN - EUR-Lex) angenommen - seine Veröffentlichung wird bald erfolgen.
Um was geht es dabei?
Der Implementing Act beschreibt technische Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Verordnung. Diese bestimmt, dass ab August 2026 Ermittlungsbehörden aus dem europäischen Ausland direkt bei deutschen Dienstanbietern Daten abfragen können. Dazu wird ein sicheres dezentrales Netzwerk (e-codex) mit Zentralbehörden in jedem Mitgliedsstaat verwendet. Diese Zentralbehörden stellen sicher, dass nur berechtigte Behörden anfragen können.
Was bedeutet das für Sie als Dienstanbieter?
Als Dienstanbieter müssen Sie sich bis Februar 2026 bei einer Zentralbehörde registrieren. Für den Registrierungspropress wird die europäische Kommission ein Portal zur Verfügung stellen. Gemäß dem Referentenentwurf zum Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs- und Durchführungsgesetz (EBewMG) wird das Bundesamt für Justiz diese Registrierung zunächst prüfen.
Und was folgt auf Ihre Registrierung?
Jeder registrierte Dienstanbieter erhält Zugang zu einer Web-Anwendung, die von der Zentralbehörde gehostet wird. Mit Hilfe dieser Web-Anwendung können Anfragen, sogenannte E-Evidence-Anfragen, sogenannte EPOCs (European Production Order Certificates), entgegengenommen und beantwortet werden. Um zu vermeiden, dass die Anfragen rein manuell ohne Zugriff auf die eigene Umgebung beantwortet werden müssen, wird eine API gemäß der ETSI-Spezifikation TS 104 144 von der Anwendung bei der Zentralbehörde zur Verfügung gestellt.
Unterstützt InfBrok100 Dienstanbieter bei der Beantwortung von E-Evidence-Anfragen (EPOCs)?
- Damit die Bearbeiter die E-Evidence-Anfragen in ihrer gewohnten Umgebung bearbeiten können, wird InfBrok100 diese API unterstützen.
- Da E-Evidence auch Sicherungsanordnungen (Preservation, auch als Quickfreeze bezeichnet) vorsieht, werden wir in InfBrok100 auch die sichere und effiziente Speicherung und ggfs.spätere Beauskunftung der zu sichernden Daten implementieren. Sicherungsanordnungen werden voraussichtlich bis zum Start von E-Evidence auch in die deutsche Gesetzgebung übernommen.
Sie wollen mehr über den Implementing Act zur E-Evidence-Verordnung erfahren? Wir laden Sie herzlich zu unserem halbstündigen DIaLOGIKa-Webinar „E-Evidence-Workflows“ am Donnerstag, dem 25.09.2025 um 15:00 Uhr ein.
Schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an infbrok100@dialogika.de, wir schicken Ihnen gerne den entsprechenden Teams-Link zum Einwählen. Falls Sie an diesem Termin keine Zeit haben, stehen wir Ihnen gerne in einem kurzen Meeting Rede und Antwort zum Thema E-Evidence – schicken Sie einfach eine kurze Mail, dann terminieren wir gemeinsam.
Informationen über die Umsetzung des Implementing Act in InfBrok100 senden wir Ihnen in Kürze zu.
Basisinformationen zu E-Evidence in Verbindung mit InfBrok100 finden Sie auch unter InfBrok100/E-Evidence.
Last but not least: Natürlich integrieren wir alle neuen Compliance-Entwicklungen umgehend in InfBrok100. Halten Sie sich unter InfBrok100 auf dem Laufenden.
Sie haben Fragen? Wir antworten gerne!
In Zukunft wollen wir Sie in unregelmäßigen Abständen mit unserem InfBrok-Newsletter über neueste Entwicklungen informieren. Dabei gilt:
- Wir melden uns nur, sobald es sich wieder lohnt!
- Wenn Sie keinen Newsletter mehr erhalten wollen, schreiben Sie uns gerne eine kurze Rückmail.
- Haben Sie neue Ideen oder generelle Fragen zum InfBrok-Themenumfeld? Wir freuen uns auf Ihren Input!
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